Solarenergie für Mieter: Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Energiewende ist in vollem Gange, und immer mehr Menschen möchten aktiv dazu beitragen, auch ohne eigenes Hausdach. Für Mieter gab es lange Zeit Hürden, doch neue Gesetze und Modelle eröffnen spannende Möglichkeiten, eigenen Solarstrom zu erzeugen oder zu beziehen. Ich lade Sie ein, mit mir zu entdecken, wie Sie als Mieter von der Kraft der Sonne profitieren können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten. Es ist eine aufregende Zeit, in der Technologie und Gesetzgebung Hand in Hand gehen, um saubere Energie zugänglicher zu machen und uns dabei zu helfen, mit grüner Energie zu nachhaltigem Leben zu finden.

Das Mieterstrommodell: Gemeinsam Strom erzeugen und Kosten sparen

Das Konzept des Mieterstroms ist ein wichtiger Baustein, um die Energiewende auch in Mehrfamilienhäusern voranzutreiben. Stellen Sie sich vor, auf dem Dach Ihres Wohnhauses wird eine Photovoltaikanlage installiert, und der dort erzeugte Strom fließt direkt zu Ihnen und Ihren Nachbarn. Der große Vorteil liegt oft in einem günstigeren Strompreis, da für diesen direkt genutzten Solarstrom häufig Netzentgelte, die Stromsteuer und Konzessionsabgaben entfallen. Zudem leisten Sie einen direkten Beitrag zum Klimaschutz. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in Deutschland vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, insbesondere § 42a) verankert. Interessanterweise gab es auch in Österreich mit der “kleinen Ökostromnovelle” bereits 2017 wichtige Impulse, um sogenannte “gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen” zu ermöglichen, wie das Energieinstitut Vorarlberg berichtet. Dies zeigt, dass der Gedanke der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarenergie über Landesgrenzen hinweg an Bedeutung gewinnt.

Doch wer betreibt eine solche Anlage und wie wird der Strom verteilt? Hier gibt es verschiedene Modelle. Oft ist es der Vermieter oder Gebäudeeigentümer, der die Anlage betreibt und den Strom an die Mieter liefert. Es können sich aber auch Mieter zu einer Energiegenossenschaft zusammenschließen oder ein spezialisierter Dienstleister (Contractor) übernimmt den Betrieb. Die Herausforderung liegt oft in der Bürokratie und den Pflichten (z.B. detaillierte Abrechnungspflichten, Meldepflichten gegenüber Behörden), die mit der Rolle eines Stromlieferanten einhergehen. Um dies zu vereinfachen, wurde mit der EEG-Novelle 2021 das sogenannte Lieferkettenmodell eingeführt. Hier kann der Anlagenbetreiber zwar die Förderung erhalten, die eigentliche Stromlieferung und Abrechnung aber an einen Dritten auslagern. Ein effizientes Dokumentenmanagement für Energiegemeinschaften kann hierbei die Organisation solcher Modelle zusätzlich vereinfachen. Wichtig für Sie als Mieter ist: Die Teilnahme am Mieterstrom ist freiwillig, Sie behalten stets Ihre freie Wahl des Stromanbieters, und der Mieterstromvertrag muss immer getrennt vom Mietvertrag abgeschlossen werden.

Großflächige Solaranlage als Beispiel für gemeinschaftliche Energieerzeugung

Großflächige Solaranlagen, wie diese professionell installierte Anlage auf einem Feld, veranschaulichen das immense Potenzial der Solarenergie, das auch für gemeinschaftliche Mieterstrommodelle in städtischen Gebieten genutzt werden kann.

Um Mieterstrommodelle attraktiver zu machen, wurde der Mieterstromzuschlag eingeführt. Diesen können Anlagenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, beispielsweise wenn die Anlage auf einem Wohngebäude installiert ist und der Strom direkt an die Bewohner geliefert wird. Der Zuschlag soll die Wirtschaftlichkeit verbessern, steht aber auch in der Kritik. Er ist oft zu gering, die Berechnung kompliziert, und die volle EEG-Umlage fällt für den Mieterstrom an. Zudem ist der Preis für Mieterstrom gesetzlich auf maximal 90 Prozent des Tarifs des örtlichen Grundversorgers begrenzt. Das Mieterstromgesetz von 2017 hat leider nicht den erhofften Boom ausgelöst; laut einem Bericht von Deutschlandfunk wurde nur ein Bruchteil des geplanten Potenzials realisiert. Die anfängliche Begrenzung der förderfähigen Anlagengröße auf 100 Kilowatt Peak (kWp) wurde zwar mit dem EEG 2023 für Neuanlagen aufgehoben, aber die grundlegenden Herausforderungen bleiben bestehen.

Eine neuere Entwicklung, die mit dem Solarpaket I im Mai 2024 eingeführt wurde, ist die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Dieses Modell soll die Bürokratie im Vergleich zum klassischen Mieterstrom deutlich reduzieren. Der Clou: Der Anlagenbetreiber muss nicht mehr als vollumfänglicher Energieversorger auftreten, wie es § 42b EnWG festlegt. Stattdessen sichert der Vermieter den teilnehmenden Mietern einen bestimmten Anteil am Solarertrag zu. Den darüber hinausgehenden Strombedarf decken die Mieter dann über einen separaten Vertrag mit einem Stromversorger ihrer Wahl. Ein Wermutstropfen ist jedoch, dass für dieses Modell kein Mieterstromzuschlag gewährt wird. Die GGV kann auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen angewendet werden, und eine Zwischenspeicherung des Solarstroms ist ebenfalls möglich. Informationen zu diesen Neuerungen finden sich beispielsweise auf den Seiten von Viessmann und zielen darauf ab, die Hürden für die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern weiter zu senken.

Balkonkraftwerke: Die eigene kleine Energiewende auf Balkon und Terrasse

Vereinfachte Regeln und höhere Leistungsgrenzen

Neben den gemeinschaftlichen Modellen gibt es eine immer beliebtere Möglichkeit für Mieter, selbst aktiv zu werden: Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt. Das sind kleine Photovoltaikanlagen, meist bestehend aus ein oder zwei Modulen, die den erzeugten Strom direkt über eine Steckdose ins eigene Wohnungsnetz einspeisen. Nach den jüngsten Regelungen im Solarpaket I dürfen solche Anlagen eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt und eine installierte Modulleistung von bis zu 2 Kilowatt Peak (kWp) haben. Wie Haufe Immobilien berichtet, wurden die Regeln hierfür erheblich vereinfacht: Die Anmeldung erfolgt nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Leistungsgrenzen wurden angehoben, und übergangsweise dürfen sogar noch alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre weiterbetrieben werden. Das macht den Einstieg in die eigene Solarstromerzeugung so einfach wie nie zuvor. Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ist heute einfacher denn je, und viele Anbieter liefern die Sets direkt nach Hause. Für den reibungslosen Versand solcher Komponenten, der gerade bei Online-Bestellungen entscheidend ist, können Mieter und Anbieter auf spezialisierte Logistiklösungen zurückgreifen. Dabei ist es ein großer Vorteil, dass Dienstleister für effizienten Versand, wie zum Beispiel Sendify Deutschland mit seinen spezialisierten Versanddiensten, dazu beitragen, dass die Technik schnell und sicher beim Endverbraucher ankommt und so die Energiewende im Kleinen unterstützt wird.

Rechtlicher Anspruch auf Installation für Mieter

Die vielleicht wichtigste Neuerung für Mieter und Wohnungseigentümer ist der rechtliche Anspruch auf Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks. Durch Gesetzesänderungen, die 2024 beschlossen wurden und unter anderem von der Tagesschau und ZEIT Online prominent berichtet wurden, gelten Steckersolargeräte nun als sogenannte “privilegierte Maßnahme”. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen darf (§ 554 BGB für Mieter, § 20 WEG für Wohnungseigentümer). Zwar behalten Vermieter und WEGs ein Mitspracherecht bei der konkreten Art der Anbringung, um beispielsweise die Bausubstanz zu schützen oder optische Beeinträchtigungen zu minimieren, aber ein generelles Verbot ist damit vom Tisch. Dies ist ein gewaltiger Schritt nach vorn für die dezentrale Energiewende.

Kommunikation, Sicherheit und fachgerechte Installation

Trotz dieses neu gewonnenen Anspruchs ist eine gute Kommunikation mit dem Vermieter oder der WEG unerlässlich. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Genehmigung schriftlich zu stellen und dabei auch auf die fachgerechte Installation einzugehen. Der Vermieter kann unter Umständen eine Sicherheitsleistung oder den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern. Achten Sie unbedingt auf eine sichere und normgerechte Montage (DIN-Normen, VDE-Vorschriften), um Risiken zu minimieren; hierzu zählt beispielsweise die sturmsichere Befestigung der Module oder der fachgerechte elektrische Anschluss nach VDE-Normen. Mögliche Ablehnungsgründe könnten beispielsweise eine Gefährdung der Statik, Denkmalschutzauflagen oder eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Mieter sein. Wer ein Balkonkraftwerk ohne die erforderliche (wenn auch nun geschuldete) Zustimmung und ohne Nachweis der sicheren Installation anbringt, riskiert eine Aufforderung zum Rückbau und mögliche Schadensersatzforderungen, wie detailliert auf mietrechtsiegen.de erläutert wird.

Praktische Tipps und Hinweise

Hier noch einige praktische Überlegungen für Ihr Balkonkraftwerk:

  • Versicherung: In vielen Fällen sind Balkonkraftwerke über die bestehende Hausratversicherung mit abgedeckt. Ein genauer Blick in die Police oder eine Nachfrage beim Versicherer schafft Klarheit.
  • Mehrwertsteuer: Ein schöner Bonus ist, dass beim Kauf von Balkonkraftwerken seit einiger Zeit keine Mehrwertsteuer mehr anfällt.
  • Förderung: Einige Bundesländer und Kommunen bieten Zuschüsse für die Anschaffung von Steckersolargeräten an. Die Höhe und Bedingungen variieren stark, daher lohnt sich eine Recherche bei Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland. Oft muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden. Nützliche Hinweise hierzu bietet beispielsweise mietrecht.com.
  • Anmeldung: Wie bereits erwähnt, ist die Anmeldung stark vereinfacht worden. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist ausreichend. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.

Rechtliche Fallstricke und was Mieter wissen müssen

Vertragsgestaltung und Kündigungsfristen bei Mieterstrom

Bei Mieterstrommodellen ist die Vertragsgestaltung ein wichtiger Punkt. Es muss eine klare Trennung zwischen dem Mietvertrag für die Wohnung und dem Stromliefervertrag geben. Achten Sie auf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Für Mieterstromverträge gilt in der Regel, dass die anfängliche Vertragsbindung zwei Jahre nicht überschreiten darf und nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat besteht. Das grundlegende Recht auf freie Wahl des Stromanbieters bleibt für Sie als Mieter immer bestehen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie bei möblierter Untervermietung oder in Studenten- und Pflegeheimen, kann eine Koppelung des Mieterstromvertrags an den Mietvertrag zulässig sein.

Informationspflichten und Sicherstellung der Stromversorgung

Der Mieterstromlieferant hat bestimmte Informationspflichten. Dazu gehören klare Angaben in der Rechnung und im Vertrag, beispielsweise über die Zusammensetzung des Strompreises und die Herkunft des Stroms. Auch die Versorgung mit Reststrom, also dem Strom, der benötigt wird, wenn die Solaranlage nicht ausreichend liefert, muss durch den Mieterstromlieferanten sichergestellt werden. Im Falle einer Kündigung des Mieterstromvertrags oder bei einem Auszug aus der Wohnung gibt es ebenfalls klare Regeln. So endet der Mieterstromvertrag in der Regel automatisch mit der Rückgabe der Wohnung.

Die Rolle der Bundesnetzagentur und Registrierungspflichten

Die Bundesnetzagentur spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung des Energiemarktes und führt das Marktstammdatenregister, in dem alle Energieerzeugungsanlagen, also auch Mieterstromanlagen und Balkonkraftwerke, registriert werden müssen. Eine korrekte und fristgerechte Registrierung ist wichtig, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Dass auch staatliche Akteure die Potenziale sehen, zeigt das Beispiel der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Dachflächen von Bundesimmobilien für Mieterstromprojekte zur Verfügung stellt. Dies unterstreicht das Bestreben, Solarenergie breiter nutzbar zu machen.

Die sonnige Zukunft für Mieter gestalten: Ein persönlicher Ausblick

Ich bin fest davon überzeugt, dass das enorme Potenzial von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern noch lange nicht ausgeschöpft ist. Schätzungen, wie sie beispielsweise im Wikipedia-Artikel zu Mieterstrom zu finden sind, deuten auf mögliche Einsparungen von bis zu einem Drittel des gesamtdeutschen privaten Stromverbrauchs hin, das ist gewaltig! Ähnlich wie bei der Nutzung von grüner Energie aus dem Garten im Kleinen, können viele kleine Anlagen in Summe Großes bewirken. Die jüngsten gesetzlichen Erleichterungen, insbesondere für Balkonkraftwerke, sind aus meiner Sicht ein entscheidender Schritt, um mehr Menschen die Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. Es geht nun darum, die verbleibenden bürokratischen Hürden konsequent weiter abzubauen und faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Engagement auch lohnt.

Die Diskussionen über weitere Vereinfachungen und Förderinstrumente, wie eine von Eigentümerverbänden vorgeschlagene Stromkostenverordnung oder ein verlässlicherer und höherer Mieterstromzuschlag, werden uns sicher noch eine Weile begleiten. Es ist wichtig, Alternativen auf vielen Gebieten zu prüfen und die besten Lösungen zu finden. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie sowohl für Sie als Mieter als auch für Vermieter und Investoren attraktiv und unkompliziert sind. Die Erfahrungen aus unserem Nachbarland Österreich mit dem Modell der “gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage” zeigen, dass auch über Landesgrenzen hinweg nach guten Lösungen gesucht wird und wir voneinander lernen können.

Photovoltaik-Module als Symbol für die Energiewende

Photovoltaik-Installationen, wie diese in Reihen angeordneten Module, sind ein sichtbares Zeichen der Energiewende und des wachsenden Beitrags der Solarenergie zur Stromversorgung, sei es auf Freiflächen oder auf Gebäuden.

Letztendlich geht es darum, eine Kultur der dezentralen Energieerzeugung zu fördern, in der jeder Einzelne, ob Eigentümer oder Mieter, einen spürbaren Beitrag leisten kann. Die “Solarisierung von Balkonen”, also die zunehmende Ausstattung von Balkonen mit Solarmodulen, ein Begriff, den die Bundesregierung geprägt hat, ist für mich mehr als nur ein technischer Trend. Es ist ein starkes Zeichen für ein wachsendes ökologisches Bewusstsein und den tiefen Wunsch vieler Menschen, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft mitzuwirken, ähnlich wie der Trend zu nachhaltiger Mobilität, bei dem man mit Blinto.de sicher in die Zukunft fahren kann. Die überwiegend positiven Expertenmeinungen, die im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zu Balkonkraftwerken im Deutschen Bundestag geäußert wurden, und die konstruktive Haltung von Verbänden wie Haus & Grund stimmen mich optimistisch. Nutzen wir diese neuen Möglichkeiten, für unsere Umwelt und für unseren Geldbeutel!